Sonntag, 24. Juni 2012

Urlaub, Krankenstand - und mehr Urlaub: was die EU dazu meint...

Manchmal werd' ich mit der Nase darauf gestossen, was ein Qualitätsmedium ausmacht.

Da bin ich auf meiner bevorzugten Social-Media-Seite unterwegs und stosse dabei auf diesen Artikel der New York Times:

On Vacation and Sick? A Court Says Take Another

Erste Reaktion: Wie meinen?


Dann den Artikel lesen. Bei diesem Absatz stockt der Lesefluss:
... when Europe’s highest court ruled that workers who happened to get sick on vacation were legally entitled to take another vacation.  ...
Also noch einmal lesen - der Absatz bleibt wie er ist.

Das Urteil selbst lesen: Richtlinie 2003/88/EG – Arbeitszeitgestaltung – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Krankheitsurlaub – Jahresurlaub, der mit einer Fehlzeit wegen Krankheit zusammenfällt – Recht auf Inanspruchnahme des bezahlten Jahresurlaubs zu einer anderen Zeit“.

Da steht ganz am Schluss (Hervorhebung von mir):
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin gehend auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die vorsehen, dass ein Arbeitnehmer, der während des bezahlten Jahresurlaubs arbeitsunfähig wird, nicht berechtigt ist, den Jahresurlaub, der mit der Arbeitsunfähigkeit zusammenfällt, später in Anspruch zu nehmen.

Eine Suche bei der Presse oder beim Standard zu dem Thema heute? Nada. Die "Euro" führt zwar die "EU" im Namen, aber das "ro" scheint wohl wesentlich größer geschrieben zu sein. Oder es sind alle im fußballfieberbedingten Krankenstand...

Bin gespannt, wann das Urteil bei uns Wellen schlagen wird...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen