Durch das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 (leider kein Aprilscherz) gibt es zum ersten Mal die Möglichkeit, das Gesetz zu kippen:
Die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten
aller Menschen in Österreich stellt einen schweren Grundrechtseingriff
dar. Gegen diesen Eingriff ist eine Massensammelklage in Vorbereitung, bei der jeder mit einem von der Vorratsdatenspeicherung betroffenen Anschluss (z.B. A1, um nur einen zu nennen) mitmachen kann.
Wer will, alles weitere ist hier zu finden:
http://www.verfassungsklage.at/
Sonntag, 1. April 2012
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